Riester Rente Gesetz: Altersvermögengesetz Überblick – Informationen zu gesetzliche Altersvorsorge

Riester-Rente – Gesetz und gesetzliche Grundlagen der Riester-Rente

Im Jahr 2000 wurde in Deutschland von der damals amtierenden rot-grünen Bundesregierung die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Hier wurde zum Beispiel die Absenkung des Nettorentenniveaus von derzeit 70 auf 67% beschlossen.

Im Zuge dieser Reform wurde auch die Notwendigkeit zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge eines jeden einzelnen Bürgers erkannt, denn die Rentenkassen werden aufgrund des demografischen Wandels die entstehenden Defizite nicht weiter tragen können.

Walter Riester, der damals das Amt des Ministers für Arbeit und Soziales inne hatte, brachte daher einen Vorschlag für eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Gespräch, die heutige Riester-Rente. Sie sollte von möglichst allen Bürgern genutzt werden, um im Alter eine ausreichende Vorsorge zu haben, gleichzeitig soll sie verhindern, dass der Staat hohe Leistungen an die spätere ältere Generation leisten muss.

Die Entstehung der staatlichen Riester-Rente
Steuer Riester-Rente im Portrait
Die Riester-Rente Zulagen im Überblick

 

Gesetzliche Altersvorsorge: Die Regelungen der Riester-Rente

Die Grundlage für die Riester-Rente ist das Altersvermögensgesetz, welches in Deutschland seit dem Jahr 2002 besteht. Der Gesetzentwurf selbst wurde jedoch bereits im Sommer 2001 von der Regierung verabschiedet. In diesem Gesetz werden die Formalitäten zur Riester-Rente behandelt.

So gibt es zum Beispiel Auskunft über die möglichen Anlageformen. Bürger, die sich für eine Riester-Rente entscheiden haben laut dem Altersvermögensgesetz die Möglichkeit, zwischen einem Banksparplan, einer klassischen Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung und einem Fondssparplan zu wählen.

Günstiger Riester-Rente Versicherungsvergleich

 

Riester Rente Gesetz: Wichtige Informationen über die gesetzliche Riester

Jede dieser Anlageformen wird gleich gefördert, lediglich die Anlagementalität des Kunden ist für die Entscheidung verantwortlich. Weiterhin wird der förderberechtigte Personenkreis aus Arbeitnehmern, Beamten, Pflegepersonen und Kindererziehenden abgesteckt. Auch nennt das Gesetz die Personen, die von der Riester-Rente nicht profitieren können.

In erster Linie sind dies Selbstständige und Freiberufler, da sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Im Altersvermögensgesetz ist aber auch enthalten, dass ein Selbstständiger, dessen Ehefrau gesetzlich versichert ist und somit Anspruch auf die Riester-Rente hat, einen Zulagenvertrag abschließen kann, wenn die Frau selbst den Hauptvertrag abschließt. Somit kann er mittelbar von der Riester-Rente profitieren.

Vorteile und Nachteile der Riester-Rente Fondssparpläne
Die Wichtigkeit der Produktinformationsblätter für die Riester-Policen

 

Gesetzliche Renteversicherungen: die Altersvermögensgesetz

Im Altersvermögensgesetz sind weiterhin die Höhe der Förderung sowie die Voraussetzung geregelt, um diese zu bekommen. Da die Förderung seit 2002 stufenweise angehoben wurde, ist im Gesetz die Staffelung Zulagen und einzuzahlendem Vorjahresbruttoeinkommen erkennbar. Aktuell müssen Anleger somit 4% ihres Vorjahresbruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die Förderung beträgt dann 154 Euro Grundzulage sowie 185 Euro Kinderzulage.

Die Anlageformen der Riester-Rente im Überblick
Die Zertifizierung der Riester-Rente Produkte