Die Wichtigkeit der Produktinformationsblätter für die Riester-Policen

Die Wichtigkeit der Produktinformationsblätter für die Riester-Policen

Der 01.07.2013 wird die Riester-Rente grundlegend reformieren. Die Regierung plant die lange geforderte Einführung der Produktinformationsblätter für Riester-Policen. Das Produktinformationsblatt wurde vor allem von Kritikern und Verbraucherschützern immer wieder gefordert.

Mit dem Produktinformationsblatt sollen Riester-Policen endlich transparenter werden. Verbraucher sollen vor dem Abschluss erkennen können, welche Kosten und Leistungen der Vertrag beinhaltet. Von der Reform ist auch Wohn-Riester betroffen.

Wohn-Riester hat in den letzten Jahren im Bereich der privaten Altersvorsorge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der Reform der Riester-Rente sollen künftig noch mehr Menschen die staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge nutzen.

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Regierung macht das Produktinformationsblatt zur Pflicht

Ab dem 01.07.2013 wird das Produktinformationsblatt verpflichtend eingeführt. Das bedeutet, dass alle Finanzdienstleister, die die Riester-Rente verkaufen, in einem solchen Produktinformationsblatt die Kosten genau aufschlüsseln müssen. Verbraucher müssen transparent und schnell erkennen können, welche Kosten im Zuge des Vertrages entstehen. Weiterhin soll mit der Reform der Riester-Rente auch der Wechsel zwischen den Anbietern einfacher und günstiger werden. Wesentliche Veränderungen betreffen ab dem Stichtag aber auch Wohn-Riester.

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Regierung plant umfangreiche Änderungen

Zusammengefasst werden alle geplanten Veränderungen bei der Riester-Rente im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Dieses Gesetz soll auch regeln, dass Verbraucher bisher für die Altersvorsorge angespartes Kapital für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie nutzen können. Das bedeutet, dass auch die Verbraucher, die bisher schon zum Beispiel 10.000,- € in ihren Riester-Vertrag eingespart haben, das Kapital zur Anschaffung einer selbstgenutzten Immobilie nutzen können.

Auch der Umbau eines bestehenden Objekts wird unter bestimmten Umständen mit dem angesparten Kapital möglich sein. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um einen alters- bzw. behindertengerechten Umbau der eigenen Immobilie handelt. Außerdem müssen die Gesamtkosten mindestens 6.000,- € betragen. Weiterhin muss die Immobilie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem ursprünglichen Erwerb entsprechend umgebaut werden. Ansonsten müssen die Gesamtkosten der Maßnahme über 30.000,- € liegen.

Eine weitere und sehr attraktive Änderung betrifft Wohn-Riester. Die Besteuerung der Wohn-Rente soll, nach Regierungswünschen, in der gesamten Auszahlphase möglich sein. Außerdem soll das Kapital, welches in den Vertrag eingespart wird, während der Ansparphase nur noch mit lediglich 1 % verzinst werden. Bisher wurde das Kapital fiktiv mit 2 % verzinst. Diese Änderung wird eine enorme Steuerentlastung für Sparer zur Folge haben. Die geplanten Änderungen machen also vor allem die Wohn-Rente deutlich attraktiver. Mehr Transparenz und vielfältigere Möglichkeiten sollen dafür sorgen, dass mehr Verbraucher die staatlich geförderte Altersvorsorge abschließen.

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